Das ABC der Auschwitzleugner

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Der Tarnbegriff "Sonderbehandlung" (3)

Ein Fernschreiben von Adolf Eichmann am 23. Mai 1942:

An die Stapo Zichenau - Schröttersburg

Geheim

Betrifft: Sonderbehandlung von Juden

Bezug: Bericht vom 6. Mai 1942 - II B 2 - 1865/42 -

Der Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei hat angeordnet, daß die im vorstehend benannten Bericht näher bezeichneten Juden Szmerek Goldberg, Tasiemka Eliacz, Mendel Lewin, David Bryszkowski und David Zamiadyn im Ghetto Neuhof in Gegenwart ihrer Rassegenossen aufzuhängen sind. Ich bitte um Vollzugsmeldung.

Eichmann
Ss-Obersturmbannführer

Joseph Wulf
"Sonderbehandlung" und verwandte Worte
in nationalsozialistischen Dokumenten
Sigbert Mohn Verlag, Gütersloh 1963

Durchführungsbestimmungen für Exekutionen des Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei (RFSSuChdDtPol) vom 6. 1. 1943 (NO-4631):

"alle Sonderbehandlungsfälle sind ebenso gründlich wie beschleunigt zu bearbeiten ... Gründe, die einer Exekution entgegenstehen, sind anzugeben."

Sturmbannführer der SS und Kriminalrat im RSHA, Kurt Lindow, in einem Affidavit vom 22. 1. 1948 (NG-4509):

"Ich kann nicht mehr genau sagen, ob der Deckname "Sonderbehandlung" für Exekution auf Grund eines Erlasses eingeführt wurde und weiß auch nicht mehr, wo und wann mir zum ersten Mal dieses Code-Wort bekannt wurde. Wenn ich mich recht erinnere, las ich es zum ersten Mal in den Berichten, die von den Einsatzgruppen hereinkamen. Diese Berichte enthielten auf den letzten Seiten oftmals kurze Zusammenfassungen über die Zahl der in den Einsatzgebieten erschossenen Personen. Jedenfalls war von da an das Code-Wort "Sonderbehandlung" für Exekution im Reichssicherheitshauptamt allgemein bekannt."

Aus einem Rundbrief des Inspekteurs der Sipo und des SD an die Stapo(leit)stellen vom 26. 1. 1945 (NO-849). Der Betreff lautet "Sonderbehandlung ausländischer Arbeiter":

"... Dort, wo es sich um eine größere Anzahl handelt, wird nur zum Teil eine öffentliche Sonderbehandlung angebracht sein. Im übrigen kann diese stillschweigend und auch durch Erschießen erfolgen. Von Anträgen an das Reichssicherheitshauptamt auf Sonderbehandlung in einem KZ ist zukünftig abzusehen."

Berditschew, 24.12.1942, Bericht für den Kommandeur der Sicherheitspolizei u.d.SD. in Shitomir:

Bei der für heute angeordneten Sonderbehandlung sind zwei Angehörige der Dienststelle erschossen worden, nachdem ihnen von den zur Sonderbehandlung heranstehenden Personen die Waffen - 1 MPi. und 1 russ. Schnellfeuergewehr - entrissen wurden (...)

Bei der Besichtigung des Arbeitserziehungslagers am 23.12.42 ordnete SS-Hauptsturmführer Kallbach an, dass die inzwischen durch Todesfälle übriggebliebenen 68 oder 70 Kgf. am heutigen Tage sonderzubehandeln sind. Zu diesem Zweck stellte er einen LKW. mit dem Fahrer SS-Mann Schäfer von der Kommandeurdienststelle zur Verfügung, der heute um 11.30 Uhr hier eintraf. Mit den Vorbereitungen für die Exekution habe ich heute früh die Angehörigen der hiesigen Dienststelle SS-Unterscharf. Paal, SS Rottenf. Hesselbach und SS-Sturmm. Vollprecht beauftragt (...)

Die Exekution wurde dann für den 24.12. von SS-Hrstuf. Kallbach angeordnet. Am 24.12. gegen 17 Uhr meldete der Aussendienststellenleiter von Berditschew, SS-Sturmscharführer Knop, fernmündlich, dass bei der angeordneten Sonderbehandlung die beiden Angehörigen der Aussendienststelle, SS-Uscharf. Paal und SS-Strmm. Vollprecht, von den Haftlingen überfallen und mit ihren eigenen Waffen erschossen worden sind.

Siehe auch:

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