Dieter Wisliceny Erfoltertes Geständnis?
Trifft es zu, dass Dieter Wisliceny gefoltert wurde, sodass seine belastenden Aussagen wertlos sind?
Das ist falsch. Entsprechende Behauptungen sind aus der Luft gegriffen. Das Gegenteil ist belegt: Wisliceny wurde nicht gefoltert.
Dieter Wisliceny war unter Adolf Eichmann zunächst im SD-Hauptamt und später im Referat IV B 4 („Judenangelegenheiten“) beim Reichssicherheitshauptamt beschäftigt. Das RSHA wurde zu Beginn des Zweiten Weltkriegs von Himmler gegründet, als Amtsleiter fungierte Reinhard Heydrich, nach dessen Tod infolge eines Attentats Ernst Kaltenbrunner.
Dieter Wisliceny
Als Eichmanns direkter Untergebener war Wisliceny mit der Deportation der europäischen Juden in die nationalsozialistischen Vernichtungslager befasst. Er wirkte u.a. bei der Deportation von mehr als 400.000 ungarischen Juden nach Auschwitz mit.
Wisliceny wurde 1945 in Aussee (Österreich) verhaftet. Danach trat er bei den Nürnberger Prozessen als Zeuge der Anklage auf (siehe Vernehmungsprotokoll). Nach seiner Auslieferung an die Tschechoslowakei wurde er dort zum Tode verurteilt. Während der Haft machte er in Bratislava eine ausführliche schriftliche Aussage.
Beide Dokumente, Wislicenys Zeugenaussage in Nürnberg und seine schriftliche Aussage in Bratislava, sind für die Leugner des Massenmordes an den Juden sehr unangenehm, enthalten sie doch klare Hinweise auf den Massenmord aus dem Mund eines hochrangigen Täters.
Augen zu und weg damit
Da aber nicht sein kann, was nicht sein darf, behaupten die „Revisionisten“, Wislicenys Aussagen seien ihm entweder unter Folter abgepresst worden, oder er sei mit Versprechungen verleitet worden, das Naziregime und seine Täter zu belasten. Diese Behauptungen werden in zahlreichen „revisionistischen“ Texten verbreitet, die sich häufig lediglich aufeinander beziehen oder gleich gar keine Quellenangaben anbieten.
Für die erste Behauptung gibt es, wie wir gleich sehen werden, nicht den geringsten Beweis.
Auch die zweite Behauptung hilft den „Revisionisten“ nicht weiter, denn es ist durchaus möglich, jemanden durch Versprechungen zu einer wahren Aussage zu bewegen. Dies ist bei der „Kronzeugenregelung“ gängige Praxis, und niemand käme auf die Idee zu behaupten, jeder Kronzeuge hätte allein schon deshalb falsche Angaben gemacht, weil er ein Kronzeuge war. Wer Wislicenys Aussage für manipuliert hält, muss die Manipulation nachweisen. Obwohl die „Revisionisten“ entsprechende Behauptungen immer wieder aufgreifen, ist ihnen dieser Nachweis bis heute nicht gelungen.
Wie die „Revisionisten“ mit Wislicenys Aussagen umgehen, zeigen beispielhaft die folgenden Zitate. Den Anfang soll Richard Harwood machen:
[…] die nach dem Krieg herausgepressten Erklärungen von Leuten wie Hoettl, Ohlendorf und Wisliceny, letzterer unter Folter in einem sowjetischen Gefängnis. (S. 23)
Er wurde unter noch grausameren Umständen, wie oben beschrieben, erpresst, denn Wisliceny fiel in die Hände der tschechischen Kommunisten und wurde in einem Gefängnis in Bratislawa ‚verhört’, das von den Sowjets kontrolliert wurde. Wisliceny war ein nervöses Wrack, und bis zu seiner Hinrichtung bekam er stundenlange Weinkrämpfe. […] Ansonsten sind die Memoiren ein typisches kommunistisches ‚Geständnis’, wie wir es von den sowjetischen Schauprozessen her kennen. (S. 31)
Rassinier schliesst auch daraus, dass Aussagen zur Untermauerung von den Sechs Millionen durch solche Leute wie Hoess, Hoettl, Wisliceny und Höllriegel, die mit ihren Todesurteilen zu rechnen hatten oder mit der Hoffnung begnadigt zu werden und die ständigen Folterungen ausgesetzt waren, völlig unglaubwürdig sind. (S. 68)
Richard Harwood, Starben wirklich sechs Millionen?
Keine dieser Behauptungen ist mit Quellen und Dokumenten belegt. Harwoods Text erscheint auch in Udo Walendy, Historische Tatsachen 1. Der Verweis auf Rassinier im letzten Zitat ist nicht weiter referenziert. An dieser Stelle wird nicht einmal klar, welches Buch von Rassinier Harwood hier überhaupt meint.
Möglicherweise war es Was ist Wahrheit (Erstauflage vermutlich 1963), aber dies führt auch nicht weiter, denn Rassinier macht dort, wo er Wisliceny erwähnt, ebenfalls keine brauchbaren Angaben.
Folter, Folter!
Eine lange Erfahrung lehrt, dass es nur sehr wenige Zeugen gibt, die nach einer langen Inhaftierung im Bewusstsein, dass sie eine schwere Strafe zu erwarten haben, nicht schließlich praktisch alles sagen, was von ihnen erwartet wird. Hoess, Hoettl, Wisliceny usw. sind typische Beispiele dafür.
Paul Rassinier, Was ist Wahrheit, S. 95, 7. Aufl. 1981
Bei Rassinier findet man keine Fußnote, keinen Hinweis auf weiterführende Quellen und Dokumente. Wenn ein „Revisionist“ etwas beweisen will, reicht anscheinend „Eine lange Erfahrung“. So haarsträubend ungesichert argumentiert der Holocaustleugner Rassinier, dessen Publikationen Gerd Schultze-Rhonhof für glaubwürdig genug hält, um sie unkritisch zu zitieren.
Bei Serge Thion klingt dies so:
Dem Historiker sind weitere Fälle verbürgter Folterung durch die Alliierten bekannt, insbesondere seitens der Sowjets und der Polen (die Fälle Wisliceny, [Ohlendorf], Rudolf Höß).
Serge Thion, Historische Wahrheit oder politische Wahrheit, S. 57
Thion lehnt sich hier weit aus dem Fenster. Welche Fälle verbürgter Folterung? Und wer bürgt für die Wahrheit dieser Behauptung? Bei Thion ist in dieser Hinsicht nichts zu finden, auch er nennt keine Quelle [zu Rudolf Höß' angeblicher Folter vgl. Die Legende von der Folter].
Abgesehen von den Hinweisen auf andere „Revisionisten“, die ebenfalls nichts anzubieten haben, findet man gelegentlich noch die folgende Angabe: Robert Servatius, Verteidigung Adolf Eichmann. Plädoyer. Servatius verteidigte Eichmann in Jerusalem und gab anschließend sein Plädoyer in Form einer Broschüre heraus. Während der Verhandlung versuchte er mehrmals, die belastenden Aussagen Wislicenys zu entkräften oder deren Zulassung als Beweismittel zu verhindern.
Womöglich gehen die Behauptungen, Wisliceny sei mit Versprechungen (nicht durch Folter) zu einer unwahren Aussage verleitet worden, ursprünglich auf Servatius zurück. Tatsächlich hat sich der Anwalt in diesem Sinne geäußert. Bewiesen hat er es nicht.
Videos des Prozesses gegen Eichmann in Jerusalem sind bei Youtube zu sehen; vgl. auch das Plädoyer des Anwalts Robert Servatius in deutscher Sprache. Soweit ich die Dokumente gesehen und gelesen habe, behauptet Servatius an keiner Stelle, Wisliceny sei gefoltert worden. Woher die „revisionistischen“ Autoren diese Behauptung haben, bleibt im Dunklen.
Ein Zeuge in Bratislava
Vielleicht wäre dies der richtige Zeitpunkt, jemanden zu Wort kommen zu lassen, der Wisliceny tatsächlich in Bratislava begegnet ist:
I myself saw him in November 1946, when he had already been condemned to death and was awaiting execution. He was hanged some weeks later. I interviewed him in the commandant’s office in the central jail of Bratislava. In his talk to me, he was absolutely consistent in his report, confirming the evidence he had given in January before the international tribunal and going into somewhat more detail.
[Ich sah ihn selbst im November 1946, als er bereits zum Tode verurteilt war und auf die Hinrichtung wartete. Einige Wochen später wurde er gehängt. Ich befragte ihn im Büro des Kommandanten im Zentralgefängnis von Bratislava. Das Gespräch mit mir entsprach ganz und gar seinem Bericht, bestätigte die Aussagen, die er im Januar vor dem Internationalen Militärgerichtshof gemacht hatte, und ging mitunter noch weiter ins Detail.]
Moshe Pearlman, The Capture And Trial Of Adolf Eichmann
(PDF, keine Seitenzahl)
Wäre Wisliceny so übel zugerichtet worden, wie die „Revisionisten“ behaupten, dann hätte Pearlman einen gebrochenen Mann mit deutlichen Spuren der angeblichen Folterungen gesehen. Stattdessen war Wisliceny offensichtlich ansprechbar und klar und nannte freiwillig sogar noch zusätzliche Einzelheiten.
Pearlmans Buch ist 1961 erschienen und war Servatius offenbar bekannt, denn in seinem Schlussplädoyer bezieht sich Eichmanns Anwalt mehrmals auf dieses Buch. Die „Revisionisten“ hatten genug Zeit, sich mit diesem Text zu beschäftigen und zu erklären, warum Pearlman keine Spuren der Folterungen gesehen hat.
Im Übrigen erledigt sich hier auch gleich die Idee, Wisliceny habe sich von einer geschmeidigen Aussage irgendetwas versprochen. Er war bereits zum Tode verurteilt und hatte keinen Grund, Pearlman gegenüber in irgendeiner Weise nachgiebig zu sein, denn der Autor hatte nichts in der Hand, womit er Wisliceny hätte unter Druck setzen können.
Dieter Wisliceny: Der „revisionistische“ Zitiersalon
Das Zitierkarussell dreht sich weiter
Jürgen Graf setzt den Reigen folgendermaßen fort:
Du meinst wohl Wisliceny und Höttl. Arturo: Dieter Wisliceny war der Gestapo-Chef von Pressburg (Bratislava). Er geriet in kommunistische Gefangenschaft und soll Harwwod[!] zufolge aufs schwerste gefoltert worden sein. Die Zahl von sechs Millionen ermordeter Juden will er seinem Geständnis nach von Eichmann gehört haben. Der Wert solcher Geständnisse ist natürlich null.
Jürgen Graf, Der Holocaust im Klassenzimmer, 1995 (PDF, o.S.)
Und an anderer Stelle:
Wisliceny, ehemaliger Gestapo-Chef von Pressburg (Bratislava), legte sein Geständnis zunächst beim Internationalen Militärtribunal in Nürnberg und dann in tschechischer Haft ab. Da solche Geständnisse mit allen möglichen Mitteln, darunter Folter, erpresst werden konnten, ist ihr Wert natürlich gleich null.
Jürgen Graf, Der Holocaust – Die Argumente, S. 108, Vierte, leicht korrigierte Auflage; Februar 2017
Graf bedient sich bei Harwood, Harwood bezieht sich auf Rassinier, und Rassinier hat keinerlei Belege. Dieser Zitiersalon entspricht exakt dem, was Graf & Co der Geschichtswissenschaft ebenso penetrant wie unverschämt und vor allem zu Unrecht immer wieder vorwerfen.
Zwischen dem ersten und dem zweiten Text liegen 22 Jahre. Graf wiederholt einfach die Behauptung, die damals schon nicht belegt war, und nennt in der neueren Version überhaupt keine Quelle mehr. Recherche in der Zwischenzeit? Nö, wozu denn?
Bei Germar „forensische Beweise“ Rudolf sieht es nicht besser aus:
Während Wisliceny und Eichmann später abgeurteilt und gehenkt wurden, wurde W. Höttl nie gerichtlich verfolgt, obwohl er ähnlich tief in die Judendeportationen verstrickt war. Offensichtlich hat man ihm für seine Dienste Straffreiheit zugesagt und dieses Versprechen ihm gegenüber im Gegensatz zu Wisliceny auch gehalten. Über nähere Details der Art und Weise, wie die Aussagen solcher gezwungenen Zeugen während der Nürnberger Prozesse erworben wurden, vergleiche den Beitrag von M. Köhler im Buch.
Ernst Gauss (Hg.; d.i. Germar Rudolf), Grundlagen zur Zeitgeschichte, Tübingen, 1994, S. 214
In einem anderen Buch schreibt Rudolf:
Wilhelm Höttl und Dieter Wisliceny, die zwei Kronzeugen für die behauptete Zahl von sechs Millionen Juden, gehören in die gleiche Kategorie von Zeugen, die unter Drohungen aussagten.
Germar Rudolf, Vorlesungen über den Holocaust, 2005, S. 397
Ernst Gauss ist Germar Rudolf, und der oben genannte Mitautor Manfred Köhler ist ebenfalls der vielfältige Germar Rudolf. In Köhlers Beitrag kommt der Name „Wisliceny“ allerdings nicht einmal vor. Vielleicht weiß Manfred Rudolf manchmal nicht, was Germar Köhler so schreibt.
Ansprüche! Wir haben wissenschaftliche Ansprüche!
Auch in diesem Fall sind elf Jahre vergangen, in denen die „revisionistische“ Beweisführung keinerlei Fortschritte gemacht hat. Germar Rudolf, der seine unbewiesenen Behauptungen in mehreren Veröffentlichungen recycelt hat, soll auch das Schlusswort haben:
Auf Seite 4 führt er ein angeblich neues Beweisdokument an und verweist auf einen Vortrag eines Bekannten von ihm. Was ist das für eine Quellenangabe?
Germar Rudolf, Vorlesungen über Zeitgeschichte, S. 135, [Hervorhebung JL]
Damit meinte Germar Rudolf natürlich nicht seine „revisionistischen“ Kollegen und schon gar nicht sich selbst, sondern vielmehr einen Historiker.
Bei dem von Rudolf angesprochenen Buch handelt es sich um Dimension des Völkermords, herausgegeben von Wolfgang Benz, der auch das Vorwort schrieb.
Auf Seite 4 in diesem Buch finde ich das Wort „Vortrag“ überhaupt nicht. Auf Seite 3 finde ich es; dort ist die Rede von einem Gutachten, das im Rahmen des Auschwitz-Prozesses vorgetragen und später unter dem Titel Anatomie des SS-Staats als Buch veröffentlicht wurde.
Auf Seite 2 lese ich dann schließlich in einer Fußnote, dass Benz sich beim Oberarchivrat Dr. Josef Henke für ein bislang unbekanntes Dokument bedankt. Allerdings stimmt Rudolfs Zuordnung nicht. Es war nicht Henke, der den erwähnten Vortrag hielt. Vielmehr entdeckte Henke lediglich das betreffende Dokument im Bundesarchiv. Benz bedankt sich für die Entdeckung und gibt sogar „NS 19/3979“ als Registriernummer an. Das Dokument ist dann endlich die Niederschrift eines Vortrags bei Heinrich Himmler im Jahr 1940.
In Fällen wie diesem ist schwer zu entscheiden, ob es Flüchtigkeit, Unfähigkeit oder Vorsatz ist. Böse Zungen würden sagen: wahrscheinlich eine bunte Mischung von allem. Gutes Historiker-Handwerk ist es in keinem Fall.
Fußnoten
- ↩ Bericht des Höheren SS- und Polizeiführers vom 30.6.1944, Telegramm Veesenmayer an Ritter vom 6.7.1944, zitiert nach: Hans Safrian, Eichmann und seine Gehilfen, S. 304.
- ↩
Diese nicht belegten Behauptungen erscheinen u.a. in folgenden Texten:
Burg, J. G., Maidanek in alle Ewigkeit
Burg, J. G., Zionnazi Zensur in der BRD
Butz, Arthur, Der Jahrhundertbetrug
Hackert, Wolfgang, „Zu dem Werk ‚Dimension des Völkermords‘“ in der Reihe DGG
Martel, Cedric, Korrektur eines Mythos
Scheidl, Franz J., Die Geschichte der Verfemung Deutschlands, Band 4
Stäglich, Wilhelm, Der Auschwitz-Mythos
Quellen und Verweise
- Dieter Wisliceny, Aussage beim Kriegsverbrecherprozess
- Dieter Wisliceny, Aussage in Bratislava
- Wolfgang Benz (Hrsg.), Dimension des Völkermnords
- Wolfgang Benz,(Hrsg.), Legenden Lügen Vorurteile
- Moshe Pearlman, The Capture And Trial Of Adolf Eichmann
- Youtube: Plädoyer Robert Servatius
- Youtube-Kanal: Eichmann-Prozess
- Yad Vashem, Der Eichmann-Prozess in Jerusalem