Ernst Gauss (Germar Rudolf) Grundlagen zur Zeitgeschichte
In seinem Buch Grundlagen zur Zeitgeschichte bietet Germar Rudolf unter dem Pseudonym „Ernst Gauss“ einige „Wahrheitssucher“ auf (darunter Johannes Peter Ney mit einem Aufsatz über das angeblich gefälschte Wannsee-Protokoll und sich selbst unter verschiedenen Namen), die anscheinend allesamt angetreten sind, um – unfreiwillig – den Nachweis zu führen, dass „Revisionismus“ und intellektuelle Redlichkeit einander gegenseitig ausschließen [vgl. Selbstvorlagen].
Buchcover Ernst Gauss (d.i. Germar Rudolf), Grundlagen zur Zeitgeschichte
Wie man übersieht, was wichtig wäre
Sehen wir uns beispielhaft Germar Rudolfs Anmerkungen zu dem Buch Nationalsozialistische Massentötungen durch Giftgas an. In diesem Buch gibt es ein Kapitel, in dem verschiedene Tarnbegriffe der Nationalsozialisten entschlüsselt werden. Der Begriff Sonderbehandlung, erklären die Autoren, wurde von NS-Tätern benutzt, um ihre Morde zu vertuschen.
Wenn man über „Sonderbehandlung“ im Kontext der NS-Verbrechen spricht, dann spricht man über die SS, und die Bedeutung des Wortes ist in diesem Kontext eindeutig. Dort bedeutete „Sonderbehandlung“ immer nur das Töten von Menschen. Außerhalb der SS wurde der Begriff auch auf harmlose Weise benutzt. Bereits 1966 arbeitete Hellmuth Auerbach die je nach Umfeld unterschiedliche Verwendung in Der Begriff „Sonderbehandlung“ im Sprachgebrauch der SS heraus.
Eine Volltextsuche über die mir vorliegenden „revisionistischen“ PDFs nach dem Titel von Auerbachs Aufsatz ergab keine Fundstelle. Eine Suche mit dem verkürzten String „Sprachgebrauch der SS“, um Fehler durch Worttrennungen und unterschiedliche Formatierungen auszuschließen, blieb ebenfalls erfolglos. Auerbachs Name fällt gelegentlich, doch dieser Aufsatz von ihm wird in keinem mir vorliegenden Text auch nur in einer Fußnote erwähnt; dagegen wird der Begriff „Sonderbehandlung“ in mehreren Publikationen der „Revisionisten“ als harmlos dargestellt.
Wie man übersieht, was da ist
Die Autoren von Massentötungen kommen unabhängig von Auerbach zu dem gleichen Ergebnis:
In allen Bereichen, in denen es den nationalsozialistischen Machthabern um die physische Vernichtung von Menschen ging, wurde als Tarnbezeichnung der Begriff „Sonderbehandlung“ – gelegentlich auch abgekürzt „SB“ – verwendet.
Kogon u.a., Massentötungen, S. 24
Hier, genau wie im Text Die ZEIT lügt, gibt Rudolf sich große Mühe, das vorhandene Material entweder zu ignorieren oder vorsätzlich misszuverstehen. Er wirft alles in einen Topf, als gäbe es keine kontextbezogenen Unterschiede, und erhebt Einwände:
Nun mag es tatsächlich sein, daß in vielen Fällen Begriffe wie Sonderbehandlung nachweislich zur Umschreibung für eine Exekution standen. Es ist andererseits aber auch richtig, daß dies nicht immer der Fall war. Vielmehr konnte der Begriff viele Maßnahmen umfassen, wie zum Beispiel Desinfektions- und Quarantänemaßnahmen, Strafen oder Begünstigungen aller Art u.v.a.m. Man kann also unmöglich aus einer Anzahl nachgewiesener Fälle auf all' jene Fälle schließen, die bisher nicht nachweisbar geklärt worden sind.
G. Rudolf, Grundlagen, S. 33
Germar Rudolf nennt allerdings kein Dokument, das unklar wäre oder aus dem hervorginge, dass mit „Sonderbehandlung“ etwas anderes als Mord gemeint war. Genauer gesagt, bietet er in diesem Zusammenhang überhaupt keine Belege an.
Im bereits erwähnten Buch Massentötungen durch Giftgas entdeckt man dagegen eine ganze Reihe von Dokumenten, in denen das Wort „Sonderbehandlung“ eindeutig mit der Ermordung von Menschen in Verbindung gebracht wird. Diese Dokumente sollten Germar Rudolf bekannt sein, sofern er das Buch nicht nur böse angestarrt, sondern auch aufgeschlagen hat.
Da er keine eigenen Dokumente anbietet, die dem widersprechen, was in Massentötungen herausgearbeitet wird, können wir sogar noch einen Schritt weiter gehen und sagen: Alle Dokumente, die Rudolf bis zu diesem Punkt überhaupt benennen könnte, beweisen, dass „Sonderbehandlung“ mit „Mord“ gleichgesetzt wurde; aus keinem einzigen bisher angesprochenen Dokument geht etwas anderes hervor.
Was macht Germar Rudolf in dieser Situation?
Er wird frech und behauptet, die Herausgeber von „Massentötungen“ hätten ohne sachliche Grundlage das Wort „Sonderbehandlung“ mit „Töten“ gleichgesetzt:
Genau dies ist auch die Interpretation der heutigen Historiker, die im Buch von E. Kogon, H. Langbein und A. Rückerl ihre stilistische Blüte trieb, als dort der Leser im Abschnitt ‚Enttarnung der verschlüsselten Begriffe‘ darüber aufgeklärt wird, daß er die Dokumente nur dann verstehen könne, wenn er in ihnen nicht das lese, was in ihnen steht.
G. Rudolf, Grundlagen
Eher ist es umgekehrt. Rudolf übt sich hier offenbar in der Kunst, ein Buch zu besprechen, ohne dessen Inhalt zu berücksichtigen.
Kogon, Langbein und Rückerl halten die Leser keineswegs dazu an, aus den Dokumenten etwas herauszulesen, das nicht in ihnen steht. Vielmehr legen die Autoren den Lesern aufschlussreiche und überzeugende Zitate vor und zeigen auf, dass man genau das lesen muss, was dort steht – dass nämlich „Sonderbehandlung“ in allen diesen Fällen mit Mord gleichgesetzt wurde.
Ein Beispiel unter vielen ist diese Anweisung von Himmler:
(4) In besonders schweren Fällen ist beim Reichssicherheitshauptamt Sonderbehandlung unter Angabe der Personalien und des genauen Tatbestandes zu beantragen. (5) Die Sonderbehandlung erfolgt durch Strang.
Massentötungen, S. 17, Dokument 3040-PS
Germar Rudolf ignoriert dieses Dokument genau wie alle anderen und behauptet, es gebe keine Beweise für die Tarnsprache der Nazis:
Es sei denn, man findet echte Dokumente, in denen Anweisungen zur Verwendung einer Tarnsprache niedergelegt sind, also die exakte Definition der zu verwendenden Begriffe. Solch ein Dokument hat man aber bis heute nicht gefunden.
G. Rudolf, Grundlagen
Der oben zitierte Befehl von Himmler zeigt, dass „Sonderbehandlung“ mit Erhängen gleichgesetzt wurde. Dieses Dokument erfüllt Germar Rudolfs Forderung – und genau deshalb steckt Germar Rudolf den Kopf lieber in den Sand als ins Buch. Es gibt noch weitaus mehr Beispiele; vgl. Tarnbegriff: Sonderbehandlung.
Zahlreiche Belege
Weiterhin zitieren die Autoren ein Dokument von Heydrich, in dem es heißt:
Zur Beseitigung aller Mißverständnisse teile ich folgendes mit:
[…]
4.) […] ist zu unterscheiden zwischen solchen, die auf dem bisher üblichen Wege erledigt werden können, und solchen, welche einer Sonderbehandlung zugeführt werden müssen. Im letzteren Falle handelt es sich um solche Sachverhalte, die hinsichtlich ihrer Verwerflichkeit, ihrer Gefährlichkeit oder ihrer propagandistischen Auswirkung geeignet sind, ohne Anschauung der Person durch rücksichtslosestes Vorgehen (nämlich durch Exekution) ausgemerzt zu werden […]
Kogon u.a., S. 16f, Dokument NO-2263
Auch in dieser Anweisung wird „Sonderbehandlung“ ausdrücklich mit Exekution gleichgesetzt. Damit liegen bereits zwei Dokumente vor, die Germar Rudolfs oben zitierte Anforderung erfüllen. Allmählich drängt sich der Verdacht auf, dass Germar Rudolf das Buch Massentötungen nicht literarisch, sondern okkultistisch zu besprechen wollte, bis es sich seinem Willen beugte.
Möglicherweise wird Germar Rudolf sich darauf zurückziehen wollen, dass er „echte Dokumente“ gefordert habe. Doch falls er behaupten möchte, die zitierten Dokumente seien nicht echt, liegt die Beweispflicht bei ihm.
Er hat sich an diesem Nachweis noch nicht einmal versucht, sondern lieber gleich die Existenz der Dokumente unterschlagen.
Es kommt noch schlimmer. Wenige Zeilen danach schreibt Rudolf über die Untergebenen, die den Befehl bekamen, Gefangene einer „Sonderbehandlung“ zu unterziehen:
Denn schließlich stellt sich die Frage, wodurch die Empfänger der Befehlsdokumente wissen konnten, wann sie dem Wortlaut des Befehls gehorchen mußten und wann sie ihm auf welche Weise zuwider handeln mußten, und all das in Anbetracht der Tatsache, daß befehlswidriges Verhalten im Dritten Reich u.U. sehr hart bestraft wurde. Diese eminent wichtige Frage wurde kürzlich von einem revisionistischen Autorenkollektiv provokativ gestellt, blieb aber wie alle anderen Sachfragen auch in der Erwiderung der Gegenseite völlig unbeachtet. Mit der Beantwortung dieser Frage aber steht und fällt die auf diesen wortlautwidrig uminterpretierten Dokumenten ruhende etablierte Geschichtsauffassung.
Rudolf, Grundlagen, S. 33
Beginnen wir mit dem letzten Satz: Da ist nichts „wortlautwidrig“ uminterpretiert worden. Wir haben es oben gesehen: Wenn Himmler schreibt, die Sonderbehandlung habe durch den Strang zu erfolgen, dann meinte er, dass die betreffenden Personen umgebracht werden sollten.
Die Frage, wie die Befehlsempfänger wissen konnten, dass mit „Sonderbehandlung“ in Wirklichkeit „Töten“ gemeint war, wird in Massentötungen auf Seite 18 ausdrücklich angesprochen:
Inwieweit war die tatsächliche Bedeutung des Wortes „Sonderbehandlung“ innerhalb der SS und der Polizei bekannt? Im Laufe der Ermittlungs- und Strafverfahren wegen NS-Verbrechen sind zahlreiche Personen vernommen worden; es zeigte sich, daß in den mit einschlägigen Vorgängen befaßten Kreisen keine Zweifel darüber bestanden, was unter diesem Begriff zu verstehen war.
Massentötungen, S. 18
Auch das hat Germar Rudolf ignoriert, obwohl er es direkt vor sich hatte.
Beweisführung? Viel zu anstrengend.
Höchstwahrscheinlich dachten die Autoren von Massentötungen auch an den Frankfurter Auschwitz-Prozess. Dort äußerten sich viele Zeugen und Beschuldigte dahingehend, dass in ihren Bereichen (wo die SS beteiligt war), über den Begriff „Sonderbehandlung“ kein Zweifel bestand. Interessanterweise findet man dort auch ein Beispiel für die Verwendung des Begriffs außerhalb der SS, das tatsächlich harmlos und sogar positiv besetzt war.
Der Frankfurter Prozess wird in den von Germar Rudolf verfassten und herausgegebenen Büchern durchaus erwähnt. Rudolf muss die Zeugenaussagen von ehemaligen SS-Angehörigen kennen, die „Sonderbehandlung“ im Sinne von Töten verstanden haben, spiegelt aber seinen Lesern vor, es gäbe sie nicht.
Man mag Rudolf zugestehen, dass er mit einigen Aussagen nicht einverstanden ist – aber in diesem Fall hätte er das Material der Autoren (über deren Buch er ja angeblich spricht) wenigstens benennen und begründen müssen, warum er anderer Meinung ist.
Das war ihm wohl zu anstrengend, und wahrscheinlich war ihm auch klar, dass er sowieso nicht viel einzuwenden hat, weil alle Fakten und Quellen gegen ihn sprechen. Also übergeht er die Dokumente und Zeugenaussagen und tut einfach so, als hätte er mal wieder die „etablierte Geschichtsauffassung“ in Verlegenheit gebracht.
Im Zuge seiner „revisionistischen Wahrheitsfindung“ hat Herr Rudolf auch die folgenden in Massentötungen abgedruckten Zitate unter den Tisch fallen lassen, aus denen abermals hervorgeht, was der „Revisionist“ fest geschlossenen Auges bestreiten möchte:
[…] Während des Krieges verstand die SS unter „Sonderbehandlung“ nur 'Tötung'. Ich bin sicher, daß höhere Offiziersdienstgrade das wußten. Ob der einfache SS-Mann das wußte, weiß ich nicht. Ich verstehe nach dem Sprachgebrauch der damaligen Zeit unter „Sonderbehandlung“ nur Tötung und nichts anderes […]
Massentötungen, S. 18 [Herv. von mir/JL]
Bei diesem Zeugen handelt es sich um den ehemaligen SS-Gruppenführer und höheren SS- und Polizeiführer Emil Mazuw. Und gleich noch einmal:
Sonderbehandlung war mit „liquidieren“ gleichzusetzen. Ich habe auch keine Aufklärung über diesen Begriff in Neu-Sandez meinen Untergebenen geben brauchen. Er war allgemein bekannt […]
Massentötungen, S. 19
Diese Aussage stammt vom SS-Obersturmführer Heinrich Hamann. Weiter unten liest man dann, dass der Begriff „Sonderbehandlung“ im Frühjahr 1943 bereits so bekannt gewesen sei, dass er „nach Ansicht des Reichsführers-SS Himmler die Tarnfunktion nicht mehr erfüllen konnte.“ Im sogenannten Korherr-Bericht
mußte auf Weisung Himmlers das Wort „Sonderbehandlung“ durch einen anderen Begriff ersetzt werden.
Massentötungen, S. 19
Auf der einen Seite sagen uns Historiker, überzeugende Dokumente und mehrere SS-Männer, dass unter „Sonderbehandlung“ im Kontext der SS nichts anderes als das Töten von Menschen zu verstehen war. Auf der anderen Seite steht Germar Rudolf, der die Augen fest zukneift und behauptet, was er nicht sehen könne, sei auch nicht da.
Eine interessante und aufschlussreiche Randnotiz ist, dass Rudolf und sein Anwalt das Wort „Sonderbehandlung“ im Kontext eines juristischen Verfahrens als Bevorzugung von Juden und Benachteiligung von Rudolf aufgefasst haben:
Siebter Schritt: Sonderbehandlung
[…]
Inzwischen drängt Tel Aviv ebenfalls darauf, Akteneinsicht zu erhalten. Kann man hoffen, daß die bisher nicht gewährte Akteneinsicht trotz der immer energischer werdenden Bitten aus Tel Aviv auch weiterhin verwehrt bleibt, da dieses Forschungsinstitut kein berechtigtes Interesse an einer Akteneinsicht hat? Nach herrschendem Recht kann Akteneinsicht normalerweise keiner außenstehende Person gewährt werden. Sollte sich herausstellen, daß Tel Aviv auch ohne Rechtsgrundlage Akteneinsicht bekommt, daß also Juden in Deutschland immer noch „sonderbehandelt“ werden,56 […]
[Fußnote 56:] So das Schreiben des Verteidigers Dr. G. Herzogenrath-Amelung an das LG Stuttgart vom 16.11.1995 in diesem Zusammenhang […]
Germar Rudolf (als „Ernst Gauss“), Kardinalfragen zur Zeitgeschichte, S. 57.
Kardinalfragen zur Zeitgeschichte: Germar Rudolf fühlt sich ungerecht behandelt.
Diese zynische Aneignung des Begriffs – Rudolf stellt sich als „sonderbehandeltes“ Opfer ausgerechnet von angeblich bevorzugt behandelten Juden dar – ist eine Variante der klassischen Täter-Opfer-Umkehr. Rudolf steht auf der Seite der NS-Täter, die er zu entlasten versucht, bestreitet mit Fälschungen das Leiden der jüdischen Opfer und stellt Juden als Unholde dar, die ihm Böses wollten [vgl. Antisemitismus].
Texte zu Germar Rudolf und seinen Aktivitäten
- Germar Rudolfs gesammelte Werke
- Der Rudolf-Report
- Grundlagen zur Zeitgeschichte
- Vorlesungen über Zeitgeschichte
- Die ZEIT lügt
- Presseerklärung der MPG zur Kündigung Rudolfs