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Argumente gegen Auschwitzleugner

NSDAP: Ermittlungsverfahren wegen Hochverrats

Hofierte Hochverräter

Die Geschichte der NSDAP und ihres „Führers“ Adolf Hitler ist auch eine Geschichte der Bereitwilligkeit demokratischer Institutionen, Regelverstöße von Extremisten hinzunehmen oder höchst milde zu behandeln.

Hochverrat 1923

Dies war schon 1923 so, als Hitler nach dem gescheiterten Hitler-Ludendorff-Putsch (Hochverrat) vom Gericht sehr nachsichtig behandelt und zu einem recht komfortablen Aufenthalt in der Festung Landsberg verurteilt wurde. Hitler konnte in der angeblichen Festungshaft unter Aufsicht der Behörden Besuch empfangen und Mein Kampf schreiben [vgl. auch Sven Felix Kellerhoff, Was, wenn Hitler nicht vorzeitig freigekommen wäre?].

Die einzige Klage, die Hitler vielleicht hätte vorbringen können, wäre die gewesen, dass seine Haftentlassung viel zu schnell erfolgte. Es gelang ihm nicht einmal, das Buch dort fertigzustellen.

Hochverrat 1931/1932

1931 verfasste der NSDAP-Funktionär Werner Best die sogenannten „Boxheimer Dokumente“, die gewaltsame Umsturzpläne der Partei beschrieben. Als die Dokumente ans Licht kamen, leiteten die Behörden Ermittlungen ein, abermals wegen Hochverrats. In Preußen waren Innenminister Severing und sein Staatssekretär Wilhelm Abegg politisch verantwortlich. Abegg oblag die Aufsicht über die Polizei, in seinem Verantwortungsbereich war auch Robert M. Kempner tätig, der in die USA floh, für die Anklage in Nürnberg arbeitete und das einzige überlieferte Exemplar des Wannsee-Protokolls entdeckte.

Kempner fasste später seine Erfahrungen in Zusammenhang mit dem preußischen Ermittlungsverfahren gegen die NSDAP in dem kleinen Band Der verpaßte Nazi-Stopp zusammen. Schon 1930 hatten die Behörden in einer Denkschrift vor den Gefahren der NS-Bewegung gewarnt. Die Ermittlungen in Berlin hatten bereits 1929 begonnen [vgl. Kempner, Nazi-Stopp, S 7].

Unabhängig von Maßnahmen gegen die gesamte Partei und Hitler gab es auch Ermittlungen gegen einzelne NS-Größen:

Der Oberreichsanwalt fordert Aufhebung meiner Immunität wegen Hochverrat. Das ist Severings Geschoss.

Goebbels-Tagebuch, 15. Dezember 1929

Vorgeworfen wurden Goebbels „Aufreizung“ und „Hochverrat“, und der Vorwurf ging auf eine Äußerung von Goebbels in der Zeitung Der Angriff zurück, die vom Amtsgericht Charlottenburg als Aufruf zu Gewalttaten beanstandet wurde. Die Zeitung wurde in ganz Deutschland beschlagnahmt, gegen Goebbels wurde ein Verfahren wegen Vorbereitung zum Hochverrat eingeleitet. (Aktenzeichen: E1J 593.29, LA Berlin, Rep. 58/Nr. 43). Goebbels war damals als Scharfmacher der Partei Stammgast vor Gericht.

Kempner beklagt, dass trotz des gesammelten Materials gegen die NSDAP die Reichsregierung unter Brüning (Zentrum, im Amt ab März 1930) nicht bereit war, die „notwendigen Konsequenzen“ zu ziehen [vgl. Kempner, S. 8]. Brüning war der Ansicht, man könne die Nationalsozialisten einbinden, zähmen und auf die Verantwortung für den Staat verpflichten. Kempner berichtet, dass Brüning, den er später im US-amerikanischen Exil traf, seine Fehleinschätzungen zugegeben habe.

Zögerliche Reichsregierung

Die preußische Landesregierung war über das zögerliche Verhalten der Reichsregierung entsetzt. Dort hatte man im Herbst 1930 eine „Verschärfung des hochverräterischen und terroristischen Kurses der NSDAP“ erkannt [Kempner, S. 11]. Im November 1931 wurden dann die bereits erwähnten „Boxheimer Dokumente“ entdeckt; sie waren benannt nach dem Gasthof in Hessen, in dem einige NSDAP-Vertreter bei einem Treffen die Umsturzpläne billigten.

Der hessische Innenminister Leuschner und die preußischen Behörden drängten die Oberreichsstaatsanwaltschaft, weitere Ermittlungen einzuleiten. Die Reichsregierung nahm die Boxheimer Dokumente zwar zur Kenntnis, konnte sich aber nicht entschließen, energisch gegen die NSDAP vorzugehen.

In seiner Hitler-Biografie schreibt Joachim C. Fest:

Die Bekanntgabe der Boxheimer Pläne blieb ohne Folgen. Es wirft ein bezeichnendes Licht auf den nun von allen Seiten einsetzenden rapiden Loyalitätsverfall, dass nicht nur Bürokratie und Justiz die Verfolgung der schwerwiegenden Hochverratssache offensichtlich verschleppten, sondern auch die politischen Instanzen den Vorfall achselzuckend und resigniert abtaten und die Gelegenheit verstreichen ließen, ihn zum Ausgangspunkt einer durchgreifenden Aktion in letzter Stunde zu machen.

Joachim C. Fest, Hitler, S. 435f

Parallel liefen Einbürgerungsversuche, denn Hitler hätte als Staatenloser nicht für das Amt des Reichskanzlers kandidieren dürfen. In Braunschweig hatten diese Versuche dann im Februar 1932 Erfolg, als die dortige Landesregierung „dem Hochverräter und Terroristen einen quasi-legalen Weg zur Reichskanzlerschaft ebnete“ [Kempner, S. 13].

Preußen drängt auf Maßnahmen

1932 übermittelte die von Otto Braun geführte preußische Landesregierung erneut eine 236 Seiten lange Denkschrift, die Beweise für die staatsfeindlichen Ziele der NSDAP lieferte, an die Reichsregierung. Auch dies blieb erfolglos, es kam nicht einmal eine Antwort [vgl. Kempner, S. 12f].

Erst lange nach dem Krieg erfuhr Kempner, was wirklich geschehen war.

Das Rätsel der Nichtbeantwortung des preußischen Antrags mit dem Ziel, die NSDAP zu verbieten, ist ein handschriftlicher Vermerk auf dem Originalbrief von Otto Braun. Der frühere Mitarbeiter Brünings, und seit dem 2. Juni Staatssekretär in der 3 Tage alten Regierung des neuen Reichskanzlers Franz von Papen, Erwin Planck, hat vermerkt: Der Herr Reichskanzler Brüning wünschte keine Antwort auf das Schreiben des Ministerpräsidenten Braun vom 4. März 1932. Einen Teil der Anlagen habe er auf Ersuchen Brünings vernichtet. –

Brüning hatte also nicht nur den Antrag des Preußischen Ministerpräsidenten Otto Braun auf scharfes Vorgehen gegen Hitler und die NSDAP sabotiert, sondern sogar einen Teil des Beweismaterials vernichten lassen.

Robert M. Kempner, Der verpaßte Nazi-Stopp, S. 13

Am Ende seiner Dokumentation vermerkt Kempner, dass die Oberreichsstaatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Hitler, Goebbels und die NSDAP im Juni 1932 endgültig einstellte [Kempner, S. 139].

Am 17. Juli 1932 wurde die preußische Regierung mit einem Staatsstreich abgesetzt [vgl. Deutsches Historisches Museum, Preußenschlag]. Dies beendete auch dort jegliche Maßnahmen gegen die NSDAP und ihre Anführer.

Manche Verschwörungsfantasten behaupten, die Ermittlungen gegen Hitler und die NSDAP hätten sich auf eine angebliche Auslandsfinanzierung durch jüdische Bankiers bezogen. Dafür gibt es keinerlei Belege. Die Ermittlungen hatten ausschließlich mit staatsfeindlichen, hochverräterischen Aktivitäten der Nationalsozialisten zu tun.

Kempners Einschätzung, die er im Titel seines kleinen Buchs zum Ausdruck bringt, trifft zu. Es gab zahlreiche Gelegenheiten, den Aufstieg Hitlers mindestens stark zu behindern, wenn nicht gar völlig zu unterbinden. Dazu ist es nicht gekommen, weil Kräfte und Personen, die eigentlich auf der Seite der Demokratie standen oder hätten stehen sollen, es vorzogen, mit Hitler gemeinsame Sache zu machen.

Am 30. Januar 1933 wurde Hitler Reichskanzler, am 24. März 1933 war mit der Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes die Zerstörung der Demokratie und die Einrichtung der NS-Diktatur vollendet.

Will man aus der Geschichte eine Lehre ziehen, dann könnte es diese sein: Man muss warnen und aktiv werden, wenn es noch „zu früh“ ist, denn sonst ist es unversehens zu spät.

Quellen und Verweise