Holocaust-Referenz
Argumente gegen Auschwitzleugner

„Euthanasie“

Der Massenmord vor dem Massenmord

Reichsärzteführer Wagner erfuhr auf dem Reichsparteitag 1935 von Hitler, es sei im Sinne des Führers, unheilbar Geisteskranke zu „beseitigen“.

NS-Propaganda: links ein als krank dargestellter Mann, rechts eine Familie mit zwei Kindern, die das Geld bekommen soll, das der „unnütze Esser“ kostet.

Euthanasie: Die Tötung sogenannter erbkranker Menschen

Bis zum Jahre 1944 war die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ durch das Strafgesetzbuch theoretisch untersagt, aber die Wirklichkeit sah anders aus [vgl. etwa Benz, Enzyklopädie, S. 235ff].

Vor der Vernichtung stand die Entmenschlichung. Mit Propagandamitteln wie dem oben eingefügten Bild haben die Nationalsozialisten die Hemmschwelle der Bevölkerung reduziert und ihre sozialdarwinistischen Vorstellungen gesellschaftsfähig gemacht.

Genau wie den Antisemitismus haben die Nationalsozialisten auch diese Ideen nicht erfunden. Sie griffen auf, was bereits vorhanden war, und vervollkommneten die tödliche „Auslese“ im Sinne ihrer völkisch-rassistischen Ideen. Zwei Wegbereiter schrieben bereits 1922:

Die Frage, ob der für diese Kategorien von Ballastexistenzen notwendige Aufwand nach allen Richtungen hin gerechtfertigt sei, war in den verflossenen Zeiten des Wohlstands nicht dringend; jetzt ist es anders geworden, und wir müssen uns ernstlich mit ihr beschäftigen.

Karl Binding und Alfred Hoche, Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form, 2. Auflage Leipzig 1922, S. 54f; zit. n. LPB BaWü, Euthanasie im NS-Staat, S. 44

Die Propaganda fiel auf ebenso fruchtbaren wie grausamen Boden. Zunächst gingen nur vereinzelte Gesuche von Eltern ein, man möge ihnen erlauben, ihren Kindern, die unter unheilbaren Krankheiten oder Missbildungen litten, den „Gnadentod“ zu gewähren. Diese Anträge wurden von Philipp Bouhler bearbeitet, dem Leiter der Kanzlei des Führers. Allerdings wurde der Kreis der betroffenen Personen schnell ausgeweitet, und aus den Einzelfällen wurde bald ein von oben organisierter Massenmord, der „unnütze Esser“ beseitigen sollte.

Ein alltäglich aussehender Bürokrat mit beinahe noch jugendlichen Gesichtszügen, glatt zurückgekämmten Haaren, Brille, Anzugjacke, Oberhemd und Krawatte.

Philipp Bouhler, Chef der „Führer-Kanzlei“, Bundesarchiv, Bild 183-H13374, CC BY-SA 3.0

Der Gedanke sei ihm unerträglich, sagte Hitler, dass ein Kriegsverletzter ohne ein Bett sei, weil dieses Bett ein Geisteskranker belege.

Enzyklopädie, S. 245

Der Kriegsausbruch gab dem NS-Regime den Rahmen und den Vorwand, ihre Maßnahmen zu radikalisieren. Der im Oktober 1939 erlassene „Euthanasiebefehl“ wurde auf den Tag des Überfalls auf Polen am 1.9.1939 zurückdatiert. Dieser auch „Gnadentoderlass“ genannte Auftrag ist einer der wenigen schriftlich überlieferten Befehle Hitlers.

Faksimile des „Euthanasie“-Erlasses. Links oben Hitlers Wappen mit Reichsadler und Hakenkreuz, darunter der mit Maschine geschriebene Text.

Hitlers auf den 1. September 1939 rückdatierter Euthanasie-Befehl (Gnadentoderlass)

Schon Ende 1939 begann mit der Tötung geisteskranker Kinder die „Euthanasie“ in großem Maßstab. Zwar wurden, um einen Schein von Legalität zu wahren, „Gutachten“ erstellt, doch im Allgemeinen bekamen die Gutachter die Kinder überhaupt nicht zu sehen.

Zur Tötung wurde oft das Medikament Luminal in großen Dosen verabreicht. In der Anstalt Eglfing-Haar ließ man Kleinkinder langsam verhungern. Bald begann die „Euthanasie“ an Erwachsenen.

[…]

Benannt war die Aktion nach ihrer Zentrale in Berlin, Tiergartenstraße 4, als „Aktion T4“. Die Tötungen fanden in einigen ausgesuchten, abseits gelegenen Anstalten statt, in Bernburg/Anhalt, Brandenburg/Havel, Grafeneck, Hadamar, Hartheim und Sonnenstein bei Pirna/Sachsen.

Enzyklopädie, S. 246

Zunächst wurden die Opfer mit Medikamenten getötet („abgespritzt“). Wegen der großen Zahl der Opfer war diese „Handarbeit“ im Sinne der Täter nicht effizient genug. Nach einigen „Probevergasungen“ wurden Gaskammern eingerichtet, die als Duschräume getarnt waren; die Morde erfolgten mit Kohlenmonoxid. Diese Vergasungsaktionen waren in technischer Hinsicht Vorläufer der Judenvernichtung in Auschwitz und in anderen Vernichtungslagern. Das Personal der „Euthanasie“-Anstalten wurde teilweise nach Ostpolen in die Tötungsstätten versetzt und konnte dort die gewonnenen Erfahrungen weitergeben und einsetzen.

Die Angehörigen der „Euthanasie“-Opfer wurden mit Schreiben informiert, in denen ihnen frei erfundene Todesursachen mitgeteilt wurden. Die Leichen wurden jedoch den Angehörigen nicht überlassen, sondern rasch verbrannt, angeblich wegen Seuchengefahr.

Getötet wurden keineswegs nur Geisteskranke, sondern auch Patienten mit chronischen Krankheiten, vor allem Tuberkulose, Arteriosklerose und Krebs.

Enzyklopädie, S. 246

Allerdings kam es immer wieder zu Pannen.

Manchen Angehörigen wurden zwei Urnen zugesandt, und andere Urnen waren leer oder enthielten nur Stroh. In einem Fall hatte man eine akute Blinddarmvereiterung als Todesursache angegeben, obgleich dem Patienten vor Jahren der Blinddarm entfernt worden war (…)

Massentötungen, S. 55

Die Folge dieser Pannen war, dass die Bevölkerung unruhig wurde. Die Vergasungen waren nach einer Weile so bekannt, dass sogar Kinder riefen: „Da werden wieder welche vergast“ [vgl. Jürgen Langowski, Argumente gegen Auschwitzleugner, S. 103].

Schließlich verfassten evangelische und katholische Geistliche, der Regierungspräsident von Minden und Privatpersonen sogar Protestschreiben. Offenbar aus Sorge vor der Stimmung der Bevölkerung ordnete Hitler im August 1941 den Stopp der „Aktion T4“ an, doch sie lief, teilweise unter anderem Namen, insgeheim weiter.

Dies ist ein Beispiel dafür, dass das NS-Regime zumindest dem Schein nach einlenkte, wenn es auf massiven Widerstand der Bevölkerung stieß.

Insgesamt fielen den „Euthanasie“-Aktionen der Nationalsozialisten weit über 200.000 Menschen zum Opfer.

Hunderttausende von Menschen, die auf Grund der nationalsozialistischen Rassenlehre als schädlich für Volk und Volksgesundheit galten, wurden auch zwangsweise sterilisiert oder mit Röntgenstrahlen kastriert; vgl. Sterilisation/Kastration.

Weiterführende Informationen zur „Euthanasie“

„Euthanasie“-Gedenkstätten

Gedruckte Quellen