Holocaust-Referenz
Argumente gegen Auschwitzleugner

Fußboden betonieren in Gaskammer

Arbeitsblatt eines Handwerkers

Ein Dokument, das deutlich zeigt, zu welchem Zweck die Bauten in Auschwitz gedient haben, ist das erste Dokument auf dieser Seite. Es ist ein Arbeitsblatt, in dem es heißt:

Fußboden Aufschüttung auffüllen, stampfen und Fußboden betonieren in Gasskammer[!].

Quelle: Jean-Claude Pressac, Auschwitz: Technique and operation of the gas chambers, Dok. 555.1

Unter der Überschrift „Tagesbericht“ hat ein Handwerker in mehreren Spalten Stundenzahl und Materialverbrauch aufgelistet. Rechts unten Unterschrift und Firmenstempel.

Auschwitz: Fußboden betonieren in Gaskammer

Der Tippfehler („Gasskammer“ mit Doppel-s) entspricht der nicht korrekten Sprechweise mancher Menschen, die „Gas“ mit kurzem „a“ sprechen. Das kurze „a“ verlangt dann die Verdoppelung des nächsten Konsonanten. Da beschrieb ein Handwerker, der genau wusste, was er tat, seinen Auftrag in seiner Sprechweise. Dem Blatt ist auch zu entnehmen, um welche Baustelle es sich gehandelt hat: Es war die „Einäscherungsanlage 4“. Gemeint ist damit eins der Krematorien, in denen sich die Gaskammern befanden.

Oben quer Spalten für verschiedene Materialarten, links in den Zeilen handschriftliche Eintragungen zu den Arbeiten, unten mehrere Unterschriften und der Stempel der SS-Standortverwaltung.

1 gasdichte Tür, 14 Brausen

Ein weiteres aufschlussreiches Dokument ist diese Inventarliste aus dem Krematorium II. Dort sind unter anderem aufgeführt: „1 gasdichte Tür, 14 Brausen“.

Ein mit Maschine geschriebener Bericht über die Schwierigkeiten und Fortschritte beim Bau der Krematorien.

„Vergasungskeller“ in Auschwitz

Und schließlich noch dieses verräterische Schreiben, in dem von einem „Vergasungskeller“ die Rede ist. Der „Vergasungskeller“ ist die Gaskammer.

Holocaustleugner behaupten zwar gelegentlich, mit „Vergasungskeller“ sei eine Anlage gemeint, in der Koks vergast und zur Energieerzeugung eingesetzt wurde; doch die Antwort auf die Frage, wo sich diese Anlage befunden haben soll und anhand welcher Pläne und Bauaufträge ihre Existenz bewiesen werden kann, bleiben die rechtsextremistischen Geschichtsfälscher schuldig.

Quellen und Verweise