Holocaust-Referenz
Argumente gegen Auschwitzleugner

Auswanderungsverbot für Juden 1941

„Es war nie Auswanderung, immer nur Flucht.“
– Adrienne Thomas

BEHAUPTUNG:

Kann man aus der Tatsache, dass das NS-Regime in den 1930er Jahren die Auswanderung der Juden forcierte, den Schluss ziehen, dass die Massenmorde nicht beabsichtigt gewesen und womöglich auch gar nicht geschehen seien?

FAKT / WIDERLEGUNG:

Nein, diesen Schluss kann man nicht ziehen. Es gab eine klare, schlüssig nachvollziehbare und überwältigend gut dokumentierte Entwicklung von der anfänglichen Vertreibung bis hin zu den Massenmorden.

In den 1930er Jahren setzte das NS-Regime zunächst auf Entrechtung und Vertreibung der rund 800.000 Juden in Österreich und in Deutschland. Durch den Überfall auf Polen kamen 1939 mehrere Millionen weitere Juden in die Gewalt des NS-Regimes, durch den Überfall auf die Sowjetunion 1941 noch einmal mehrere Millionen. Für die relativ wohlhabenden Juden in Westeuropa war die Auswanderung zumindest zeitweise noch ein Ausweg, den viele beschritten.

In Polen und der Sowjetunion lebten dagegen viele verarmte sogenannte „Ostjuden“, denen eine Auswanderung z.B. in die USA schon aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich war. Hinzu kam die Tatsache, dass die britische Seemacht ein so großes logistisches Unterfangen wie die zwangsweise Exilierung von mehreren Millionen Juden wirkungsvoll verhindert hätte.

Das Protokoll der Wannsee-Konferenz vom 20.01.1942 zeichnet diese Entwicklung nach. Zunächst die Zusammenfassung der bisherigen Situation:

Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD gab sodann einen kurzen Rückblick über den bisher geführten Kampf gegen diesen Gegner. Die wesentlichsten Momente bilden

  1. a/ die Zurückdrängung der Juden aus den einzelnen Lebensgebieten des deutschen Volkes,
  2. b/ die Zurückdrängung der Juden aus dem Lebensraum des deutschen Volkes.

Im Vollzug dieser Bestrebungen wurde als einzige vorläufige Lösungsmöglichkeit die Beschleunigung der Auswanderung der Juden aus dem Reichsgebiet verstärkt und planmäßig in Angriff genommen.

Protokoll der Wannsee-Konferenz, S. 3

Nun aber, heißt es im Wannsee-Protokoll, habe sich die Situation verändert:

Inzwischen hat der Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei im Hinblick auf die Gefahren einer Auswanderung im Kriege und im Hinblick auf die Möglichkeiten des Ostens die Auswanderung von Juden verboten.

III. Anstelle der Auswanderung ist nunmehr als weitere Lösungsmöglichkeit nach entsprechen der vorheriger Genehmigung durch den Führer die Evakuierung der Juden nach dem Osten getreten.

Protokoll der Wannsee-Konferenz, S. 5

Die „Evakuierung der Juden nach dem Osten“ bedeutete nichts anderes als den Beginn der systematischen Massenvernichtung. Es hatte vorher bereits zahlreiche Erschießungen von Juden gegeben, jedoch noch keine dezidierten Vernichtungslager. Im November 1941 richtete die SS das NS-Vernichtungslager in Chelmno (Kulmhof) ein, und nach der Wannsee-Konferenz wurden auch die Vernichtungsstätten der sogenannten „Aktion Reinhardt“ eröffnet.

Die beiden Auswanderungsverbote Himmlers (eines auf Polen beschränkt im Oktober 1939, das zweite für alle vom NS-Regime beherrschten Gebiete im Oktober 1941) waren eng verknüpft mit den verstärkten Bemühungen, die Juden in Ghettos zu konzentrieren. Dies wiederum war eine logistische Voraussetzung, um die Massenvernichtung im Sinne des NS-Regimes möglichst effizient zu organisieren.

Die Auswanderung der Juden in der Argumentation der Holocaustleugner

Manche Holocaustleugner bewerten den eine Zeitlang erwogenen Madagaskar-Plan und andere Überlegungen und Maßnahmen des NS-Regimes als Beweis dafür, dass es keine planmäßige Vernichtung der Juden gegeben habe. Dabei ignorieren sie, dass es von der Vertreibung hin zur Vernichtung eine Entwicklung gab, die von mehreren markanten Wendepunkten geprägt war, und einer dieser Wendepunkte war das Auswanderungsverbot im Oktober 1941. Von diesem Zeitpunkt an waren die Juden Gefangene und durften den Machtbereich des NS-Regimes nicht mehr verlassen.

Zu der notwendigen Schlussfolgerung, dass die NS-Wächter daraufhin auch für den weiteren Verbleib ihrer jüdischen Gefangenen verantwortlich waren, schweigt sich die „revisionistische“ Literatur aus, wenn man von indiskutablen Ansätzen wie dem von Walter Sanning absieht.

Quellen und Verweise