Das Massaker von Katyn
Wir möchten uns bitte ungerecht behandelt fühlen dürfen
Trifft es zu, dass uns Deutschen zu Unrecht immer noch das Massaker von Katyn angelastet wird?
Das ist falsch. Seit Mitte der 1950er Jahre ist bekannt, dass die Sowjets für das Massaker von Katyn Anfang 1940 verantwortlich waren. Kein einziger Deutscher wurde wegen des Massakers angeklagt und verurteilt.
Exhumierte Opfer von Katyn
Im April 1943 entdeckten deutsche Einheiten in der Nähe des Ortes Katyn Massengräber mit den Leichen von mehr als 4400 ermordeten polnischen Offizieren. Nachforschungen ergaben, dass die Erschießungen im März und April 1940 stattgefunden hatten. Während der Nürnberger Prozesse versuchten die Sowjets, den Deutschen die Verantwortung für die Massenmorde in die Schuhe zu schieben.
Die anderen Ankläger legten Rudenko dringend nahe, auf diese Anschuldigung zu verzichten, die – ganz gleich, wie es sich in Wahrheit verhielte – der deutschen Verteidigung das Recht einräumen würde, sie zurückzuweisen und damit eine der mit der Durchführung des Prozesses betrauten Mächte in eine abscheuliche Greueltat zu verwickeln.
T. Taylor, Die Nürnberger Prozesse, S. 148f
Doch die Sowjets ließen sich nicht beirren. Sie beharrten darauf, die Anklageschrift entsprechend zu verändern und den Deutschen die Ermordung von 11 000 gefangenen polnischen Offizieren vorzuwerfen (vgl. Taylor, S. 157). Die Russen legten zu diesem Zweck ein „Gutachten“ vor, das die Morde auf den Herbst 1941 datierte, da das betreffende Gebiet zu dieser Zeit bereits von den deutschen Truppen kontrolliert wurde.
Taylor betont, dass es sich bei der Frage, wer die Schuld an den Massenmorden trägt, nicht um ein „tu quoque“-Argument handelt, denn im Falle von Katyn
waren die Umstände so beschaffen, dass nur die Sowjetunion oder Deutschland die Greueltat begangen haben konnte. Es gab also nur eine Möglichkeit, wie eines der beiden Länder seine Unschuld beweisen konnte: Es mußte beweisen, dass das andere schuldig war.
Taylor, S. 541
Hier war, führt Taylor weiter aus, eine seltsame Situation entstanden. Bisher hatten die Anklagevertreter stets versucht, den Angeklagten die Schuld an konkreten Taten nachzuweisen. In diesem Fall aber, so vermutet Taylor, sei es den Sowjets nicht so sehr darauf angekommen, einen bestimmten Angeklagten zu belasten, sondern eher darum, sich selbst zu entlasten.
Mit einem Verfahrenstrick und einer eigenwilligen Auslegung der Statuten versuchte General Nikitschenko, die deutschen Einwände gegen die unberechtigten Vorwürfe zu unterbinden,
aber Biddle erkannte zu Recht, dass er und die anderen diesmal nicht nachgeben konnten; denn wenn der Gerichtshof es zuließe, daß die sowjetische Anklagevertretung die Deutschen für schuldig erklärte am Massaker von Katyn, jedes Gegenargument der Deutschen aber blockierte, dann würde das den Prozeß ad absurdum führen.
Taylor, S. 543
Gegen die Stimme des sowjetischen Richters Nikitschenko wurden die Entlastungszeugen der Deutschen zugelassen. Daraufhin legte der sowjetische Ankläger Rudenko dem Gericht eine weitere Petition vor, die dem Gerichtshof Pflichtversäumnisse vorwarf.
Biddle, der amerikanische Richter, bezeichnete diese Eingabe als „maßlos“ (Taylor, S. 543) und gab seinem Mitarbeiter Herbert Wechsler den Auftrag, Klarheit in die Angelegenheit zu bringen.
Als der Gerichtshof am 6. April über die Petition beriet, hatte sich Biddle mit einem von Herbert Wechsler verfaßten Gutachten bewaffnet, das so würdig wie überzeugend formuliert war und Rudenkos Petition vom Tisch fegte.
Taylor, S. 543
Rudenkos Petition sei verleumderisch und anmaßend und hätte in den USA dazu führen können, dass der Verfasser wegen Missachtung des Gerichts belangt werde, erklärte Biddle.
Dann wandte er sich an Nikitschenko und fragte ihn, was man seines Erachtens tun solle. Der völlig verblüffte General brummte irgend etwas Unverständliches vor sich hin. Biddle trug daraufhin das Gutachten seinen Zuhörern vor und sagte, es könne „in öffentlicher Sitzung verlesen werden, ehe man General Rudenko verhaftet.“
Taylor, S. 543
Der Völkische Beobachter meldet im April 1943 den Massenmord von Katyn
Nach einigem Hin und Her war die Sache vom Tisch, und neben drei deutschen wurden drei sowjetische Zeugen vernommen. Da die Sowjets bei ihrer Darstellung blieben, konnte die Frage, wer für das Massaker in Katyn verantwortlich war, nicht abschließend geklärt werden, aber Taylor meint: „Nach allen Indizien lastete die Schuld für Katyn schwer auf der Sowjetunion […]“
(Taylor, S. 546). Rudenko habe durch sein Beharren die Sache nur noch schlimmer gemacht, erklärt Taylor abschließend.
Damals gab es zwar noch keinen klaren Beweis dafür, daß dafür eher die Russen als die Deutschen verantwortlich waren; aber viele dachten sich das schon, und damit hatte der Gerichtshof ein weiteres heißes Eisen. Klugerweise gestattete er sowohl den Russen wie den Deutschen, über das Massaker für Katyn ihre Aussagen abzugeben, erwähnte jedoch den ungeheuren Vorfall in der Urteilsbegründung mit keiner Silbe.
Taylor, S. 738f
Frühe Beweise
1951/1952 beschäftigte sich ein Ausschuss des amerikanischen Kongresses noch einmal mit diesem Thema. Durch Befragung der Gerichtsmediziner konnte bestätigt werden, dass die Morde vor dem Jahr 1941 stattgefunden hatten, als dieses Gebiet noch in Händen der Sowjets war. Demnach ist der westlichen Geschichtsschreibung seit Anfang der fünfziger Jahre bekannt, dass die Sowjets für dieses Massaker verantwortlich sind; doch erst im April 1990 konnte sich die sowjetische Regierung entschließen, dies auch offiziell einzuräumen.
Der Untersuchungsbericht des US-Kongresses vom 2. Juli 1952 spricht eine unmissverständliche Sprache. Auf S. 28 lautet eine Zwischenüberschrift: „Sowjetische Beweisführung scheitert in Nürnberg“ [vgl. Interim report of the Select Committee; eigene Übersetzung]. Der Bericht enthält sogar eine Karte des Ortes, wo das Massaker stattfand.
Untersuchungsbericht US-Kongress, 1952, , S. 9
Weiterhin liest man in dem Bericht:
Dieser Ausschuss stellt einstimmig und über jeden vernünftigen Zweifel hinaus fest, dass das sowjetische NKWD (Volkskommissariat für Innere Angelegenheiten) die Massenmorde an den polnischen Offizieren und intellektuellen Führungspersönlichkeiten im Wald von Katyn bei Smolensk, Russland, begangen hat. Die Beweise, Zeugenaussagen, Aufzeichnungen und Beweisstücke, die dieser Ausschuss durch seine Untersuchungen und Anhörungen während der letzten neun Monate protokolliert hat, werden den Menschen in der Welt mit überwältigender Deutlichkeit zeigen, dass Russland unmittelbar für das Massaker von Katyn verantwortlich ist. Während unseres gesamten Verfahrens wurde nicht ein Funke eines Beweises oder auch nur ein entfernter Indizienbeweis vorgelegt, der irgendeine andere Nation dieses internationalen Verbrechens beschuldigen könnte.
Untersuchungsbericht des US-Kongresses vom 2. Juli 1952, eigene Übersetzung
Beweise? Ignorieren!
Das Massaker von Katyn spielt in der Argumentation der Leugner eine gewisse Rolle. Sie behaupten in etwa dies: Da den Deutschen das Massaker zu Unrecht vorgeworfen worden sei, müsse man annehmen, dass alle anderen Vorwürfe gegen die Deutschen, insbesondere was den Judenmord angehe, ebenso unbegründet seien.
Dies ist ein recht stattlicher Pappdrache der „Revisionisten“. Als Beispiel mag ein Zitat von Cedric Martel dienen:
Die Morde von Katyn an 4.500 polnischen Offizieren wurden bezeichnenderweise bis 1989 den Deutschen angehängt, bis Jelzin die sowjetische Schuld zugab. Bei Babi Jar (Kiew) sollen die Deutschen etwa „33.000 Menschen erschossen“ (Sowjets und Juden), dann unter die Erde „gesprengt“, später wieder „enterdet“, dann verbrannt und spurlos beseitigt haben.
Cedric Martel, Der Holocaust – Korrektur eines Mythos
Dies ein Musterbeispiel für die „revisionistische Wahrheitssuche“. Richtig ist, dass die Sowjets bis etwa 1990 die Fiktion von der deutschen Schuld an Katyn aufrechterhalten haben. Richtig ist aber ebenso, dass spätestens seit 1952 kein westlicher Historiker mehr an diese Fiktion geglaubt hat – und genau diese westlichen Historiker sind es, die über die mehr als 33 000 jüdischen Opfer in Babyn Jar und den Holocaust insgesamt ebenso präzise Auskunft geben können wie über die wahren Täter von Katyn.
Die Frechheit besteht darin, dass ein korrektes Resultat westlicher Geschichtsforschung zur sowjetischen Lüge deklariert wird, obwohl die westlichen Historiker – wie man am Beispiel Katyns sieht – auf sowjetische Fälschungen überhaupt nicht hereingefallen sind. Die Umstände des Massakers von Babyn Jar erschließen sich denn auch aus Dokumenten der Einsatzgruppen – also der Täter selbst – und keineswegs aus fragwürdigen sowjetischen Angaben [vgl. Babyn Jar].
Es ist ein beliebter Trick der Holocaust-Leugner, den seriösen Historikern Behauptungen vorzuwerfen, die sie nicht zu verantworten haben; in der einschlägigen rechtsextremistischen Literatur findet man zahlreiche Beispiele dafür.
Schließlich gibt es noch einen weiteren Punkt, der in diesem Zusammenhang bedeutsam ist. Zwar trifft es zu, dass die Sowjets in Nürnberg versucht haben, ein eigenes Verbrechen den Deutschen in die Schuhe zu schieben. Aber es trifft eben auch zu, dass sie sich damit nicht durchsetzen konnten, weil die westlichen Vertreter, die in der Mehrheit waren, das Verfahren so weit wie möglich nach rechtsstaatlichen Prinzipien abgewickelt und unberechtigte Vorwürfe in der Urteilsfindung nicht berücksichtigt haben.