Sterilisation und Röntgenkastration

"Die Versuche auf diesem Gebiet sind abgeschlossen"

Am 14.7.1933 wurde das "Erbgesundheitsgesetz" verabschiedet. Es bestimmte, dass diejenigen, die an bestimmten Krankheiten litten, gegen ihren Willen sterilisiert werden konnten; zu diesen Krankheiten zählten laut Gesetz beispielsweise auch schwere körperliche Missbildungen und Alkoholismus.

Von 1933 bis 1945 wurden ca. 400 000 Menschen zwangssterilisiert, überwiegend sogenannte "Asoziale" oder "Ballastexistenzen." Eine große Zahl von Menschen, die als "lebensunwertes Leben" betrachtet wurden, fiel auch der "Euthanasie" zum Opfer.

Aus der Sicht der Nazis war es nur logisch, diese Maßnahmen auf Juden auszudehnen, die aus ihrer Sicht ja ohnehin als minderwertig galten.

Sehr verehrter Reichsführer!

Anliegend übersende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme das Ergebnis der Untersuchungen über die Möglichkeit einer Röntgensterilisation bezw. -kastration.

Ich bitte um Anweisung, ob und was weiterhin in der Angelegenheit theoretisch oder praktisch geschehen soll.

Viktor Brack, Oberdienstleiter in Hitlers Kanzlei,
in einem Brief an Himmler
zit. n. Poliakov/Wulf,
Das Dritte Reich und die Juden, S. 392

In der Anlage des Schreibens wird erläutert, dass die Versuche auf diesem Gebiet abgeschlossen seien. Der Bericht nennt detailliert die nötigen Strahlungsdosen und warnt z.B. vor Verbrennungserscheinungen bei zu hoher Dosis. Auch über die Zahlen der "abzufertigenden Personen" gibt der Bericht Auskunft:

In einer Anlage mit zwei Röhren könnten also demgemäß pro Tag ca. 150-200 Personen sterilisiert werden, mit 20 Anlagen also bereits 3000 bis 4000 pro Tag.

L. Poliakov, Das Dritte Reich, S. 393

Ein Jahr später erinnert Brack Heinrich Himmler an die aus seiner Sicht erfolgreichen Versuche und schlägt ihm vor, die Arbeitskraft der Juden im Herrschaftsbereich der Nazis zu nutzen. Unter 10 Millionen europäischen Juden seien, meint Brack, "mindestens 2-3 Millionen sehr gut arbeitsfähige Männer und Frauen enthalten". Diese Arbeitskräfte sollten dem Reich auf jeden Fall erhalten bleiben. [vgl. Röntgenkastration] Brack schränkt jedoch ein:

Allerdings geht das nur, wenn man sie gleichzeitig fortpflanzungsunfähig macht.

L. Poliakov, Das Dritte Reich, S. 392

Wie diese Kastrationen oder Sterilisationen durch Bestrahlung konkret ausgesehen haben, beschreibt ein Opfer folgendermaßen:

Wir mussten uns ausziehen und die Geschlechtsteile wurden unter einen Apparat gebracht und für 15 Minuten unter den Apparat gehalten
(...)
Im Verlaufe von einigen Tagen haben die Geschlechtsteile bei den meisten Kameraden geeitert, und sie hatten sehr große Schwierigkeiten beim Gehen
(...)
Nach zwei Wochen, ungefähr im Oktober 1943 hat man sieben Mann unserer Gruppe nach Auschwitz I geführt
(...)
Dort hat man uns operiert
(...)
Beide Hoden wurden entfernt.

Nürnberger Dokument NO-819
zit. n. Ernst Klee, Was sie taten, S. 99

In Auschwitz war für diese Kastrationen der KZ-Arzt Horst Schumann zuständig. Schumann trat 1932 in die NSDAP ein. Kurz vor Kriegsbeginn wurde er als Unterarzt zur Luftwaffe eingezogen, bereits im September oder Anfang Oktober wurde er jedoch telefonisch aufgefordert, sich bei Hauptamtsleiter Viktor Brack in der Kanzlei des Führers zu melden.

Im Januar 1940 übernahm Schumann die Leitung der ersten Vergasungsanstalt Grafeneck. Im Herbst 1942 wurde der inzwischen zum Vergasungsspezialisten anvancierte Schumann von Viktor Brack nach Auschwitz abkommandiert. Er sollte dort die Möglichkeiten einer Massen-Sterilisation durch Röntgenstrahlen erproben (vgl. E. Klee, Was sie taten, S. 99f).

Die Folgen sind für die Opfer, die nach kurzer Zeit wieder arbeiten müssen, fürchterlich: Die bestrahlten Körperpartien sind verbrannt und eitern, häufig werden auch Gedärme getroffen.

Qualvolle Schmerzen und seelische Schäden stellen sich ein. Viele sterben unter entsetzlichen Umständen. Zu Schumanns Kontrollversuchen, ob die Bestrahlung "erfolgreich" gewesen ist, gehört die sogenannte Samenprobe: Ein mit einem Gummischlauch bespannter Knüppel wird in den Mastdarm des Opfers gesteckt und die Drüsen so lange gereizt, bis es zum Samenerguss kommt. Die Prozedur ist nicht nur äußerst schmerzhaft, sondern dauert bei dem geschwächten Zustand der Häftlinge sehr lange. Das so gewonnene Ejakulat wird anschließend auf Sperma untersucht.

Ebenfalls zur Kontrolle der (Kastrations-)Versuche wird u.a. den bestrahlten Männern ein Hoden, den bestrahlten Frauen ein Eierstock entfernt.

E. Klee, Was sie taten, S. 100

Die Planungen und Experimente dieser Mediziner, die Juden durch Kastration und Sterilisation zu dezimieren, waren jedoch rasch durch eine noch radikalere "Endlösung" überholt: die Vernichtung der Juden in leistungsfähigen Tötungsanlagen.

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