Katyn

Ein Massenmord an polnischen Offizieren

Opfer von Katyn
Exhumierte Opfer von Katyn

Im April 1943 haben deutsche Einheiten in der Nähe des Ortes Katyn Massengräber mit den Leichen von mehr als 4100 ermordeten polnischen Offizieren entdeckt. Nachforschungen ergaben, dass die Erschießungen im März und April 1940 stattgefunden hatten. Während der Nürnberger Prozesse haben die Sowjets versucht, den Deutschen die Verantwortung für die Massenmorde in die Schuhe zu schieben.

Die anderen Ankläger legten Rudenko dringend nahe, auf diese Anschuldigung zu verzichten, die - ganz gleich, wie es sich in Wahrheit verhielte - der deutschen Verteidigung das Recht einräumen würde, sie zurückzuweisen und damit eine der mit der Durchführung des Prozesses betrauten Mächte in eine abscheuliche Greueltat zu verwickeln.

T. Taylor, Die Nürnberger Prozesse, S. 148f

Doch die Sowjets ließen sich nicht beirren. Sie beharrten darauf, die Anklageschrift entsprechend zu verändern und den Deutschen die Ermordung von 11000 gefangenen polnischen Offizieren vorzuwerfen (vgl. Taylor, S. 157). Die Russen legten zu diesem Zweck ein "Gutachten" vor, das die Morde auf den Herbst 1941 datierte, da das betreffende Gebiet zu dieser Zeit bereits von den deutschen Truppen kontrolliert wurde.

Taylor betont, dass es sich bei der Frage, wer die Schuld an den Massenmorden trägt, nicht um ein "tu quoque"-Argument handelt, denn im Falle von Katyn

waren die Umstände so beschaffen, dass nur die Sowjetunion oder Deutschland die Greueltat begangen haben konnte. Es gab also nur eine Möglichkeit, wie eines der beiden Länder seine Unschuld beweisen konnte: Es mußte beweisen, dass das andere schuldig war.

Taylor, S. 541

Hier war, führt Taylor weiter aus, eine seltsame Situation entstanden. Bisher hatten die Anklagevertreter stets versucht, den Angeklagten die Schuld an konkreten Taten nachzuweisen. In diesem Fall aber, so vermutet Taylor, sei es den Sowjets nicht so sehr darauf angekommen, einen bestimmten Angeklagten zu belasten, sondern eher darum, sich selbst zu entlasten.

Mit einem Verfahrenstrick und einer eigenwilligen Auslegung der Statuten versuchte General Nikitschenko, die deutschen Einwände gegen die unberechtigten Vorwürfe zu unterbinden,

aber Biddle erkannte zu Recht, dass er und die anderen diesmal nicht nachgeben konnten; denn wenn der Gerichtshof es zuließe, daß die sowjetische Anklagevertretung die Deutschen für schuldig erklärte am Massaker von Katyn, jedes Gegenargument der Deutschen aber blockierte, dann würde das den Prozeß ad absurdum führen.

Taylor, S. 543

Gegen die Stimme des sowjetischen Richters Nikitschenko wurden die Entlastungszeugen der Deutschen zugelassen. Daraufhin legte der sowjetische Ankläger Rudenko dem Gericht eine weitere Petition vor, die dem Gerichtshof Pflichtversäumnisse vorwarf.

Biddle, der amerikanische Richter, bezeichnete diese Eingabe als "maßlos" (Taylor, S. 543) und gab seinem Mitarbeiter Herbert Wechsler den Auftrag, Klarheit in die Angelegenheit zu bringen.

Als der Gerichtshof am 6. April über die Petition beriet, hatte sich Biddle mit einem von Herbert Wechsler verfaßten Gutachten bewaffnet, das so würdig wie überzeugend formuliert war und Rudenkos Petition vom Tisch fegte.

Taylor, S. 543

Rudenkos Petition sei verleumderisch und anmaßend und hätte in den USA dazu führen können, dass der Verfasser wegen Missachtung des Gerichts belangt werde, erklärte Biddle.

Dann wandte er sich an Nikitschenko und fragte ihn, was man seines Erachtens tun solle. Der völlig verblüffte General brummte irgend etwas Unverständliches vor sich hin. Biddle trug daraufhin das Gutachten seinen Zuhörern vor und sagte, es könne "in öffentlicher Sitzung verlesen werden, ehe man General Rudenko verhaftet".

Taylor, S. 543
Schlagzeile zu den Massenmorden in Katyn
Der 'Völkische Beobachter' meldet die Massenmorde

Nach einigen Verhandlungen war die Sache vom Tisch und neben drei deutschen wurden drei sowjetische Zeugen vernommen. Da die Sowjets bei ihrer Darstellung blieben, konnte die Frage, wer für das Massaker in Katyn verantwortlich war, nicht abschließend geklärt werden, aber Taylor meint: "Nach allen Indizien lastete die Schuld für Katyn schwer auf der Sowjetunion ..." (Taylor, S. 546). Rudenko habe durch sein Beharren die Sache nur noch schlimmer gemacht, erklärt Taylor abschließend.

Damals gab es zwar noch keinen klaren Beweis dafür, daß dafür eher die Russen als die Deutschen verantwortlich waren; aber viele dachten sich das schon, und damit hatte der Gerichtshof ein weiteres heißes Eisen. Klugerweise gestattete er sowohl den Russen wie den Deutschen, über das Massaker für Katyn ihre Aussagen abzugeben, erwähnte jedoch den ungeheuren Vorfall in der Urteilsbegründung mit keiner Silbe.

Taylor, S. 738f

1951/1952 beschäftigte sich ein Ausschuß des amerikanischen Kongresses noch einmal mit diesem Thema. Durch Befragung der Gerichtsmediziner konnte bestätigt werden, dass die Morde vor dem Jahr 1941 stattgefunden hatten, als dieses Gebiet noch in Händen der Sowjets war. Demnach ist der westlichen Geschichtsschreibung seit Anfang der fünfziger Jahre bekannt, dass die Sowjets für dieses Massaker verantwortlich sind; doch erst im April 1990 konnte sich die sowjetische Regierung entschließen, dies auch offiziell einzuräumen.

Das Massaker von Katyn spielt in der Argumentation der Rechtsextremisten eine gewisse Rolle. Sie gehen in etwa von folgender Überlegung aus: Da den Deutschen das Massaker bis vor kurzem noch zu Unrecht vorgeworfen wurde, müsse man annehmen, dass alle anderen Vorwürfe gegen die Deutschen, insbesondere was den Judenmord angehe, ebenso unbegründet seien.

Die Tatsache, dass die Sowjets schon seit fast einem halben Jahrhundert als Täter überführt sind, fällt dabei nicht selten unter den Tisch, So führen die "Revisionisten" ihre Leser bewusst in die Irre, indem sie das sowjetische Eingeständnis aus dem Jahre 1990 in einer Weise präsentieren, als wäre erst zu diesem Zeitpunkt der wahre Sachverhalt aufgedeckt worden. Als Beispiel ein Zitat von Cedric Martel:

Die Morde von Katyn an 4.500 polnischen Offizieren wurden bezeichnenderweise bis 1989 den Deutschen angehängt, bis Jelzin die sowjetische Schuld zugab. Bei Babi Jar (Kiew) sollen die Deutschen etwa "33.000 Menschen erschossen" (Sowjets und Juden), dann unter die Erde "gesprengt", später wieder "enterdet", dann verbrannt und spurlos beseitigt haben.

Cedric Martel, Der Holocaust - Korrektur eines Mythos

In dieser Form und in diesem Kontext ist dies ein Musterbeispiel für die "revisionistische Wahrheitssuche". Es trifft zu, dass die Sowjets bis etwa 1990 die Fiktion von der deutschen Schuld an Katyn aufrechterhalten haben. Es trifft aber ebenso zu, dass spätestens seit 1952 kein westlicher Historiker mehr an diese Fiktion geglaubt hat - und genau diese westlichen Historiker sind es, die über die mehr als 33000 jüdischen Opfer in Babi Jar ebenso präzise Auskunft geben können wie über die wahren Täter von Katyn.

Die Frechheit besteht darin, dass ein korrektes Resultat westlicher Geschichtsforschung zur sowjetischen Lüge deklariert wird, obwohl die westlichen Historiker - wie man am Beispiel Katyns sieht - auf sowjetische Fälschungen überhaupt nicht hereingefallen sind. Die Umstände des Massakers von Babi Jar erschließen sich denn auch aus Dokumenten der "Einsatzgruppen" - also der Täter selbst - und keineswegs aus fragwürdigen sowjetischen Angaben. [vgl. Babi Jar]

Es ist ein beliebter Trick der Holocaust-Leugner, den seriösen Historikern Behauptungen vorzuwerfen, die sie nicht zu verantworten haben; in der einschlägigen rechtsextremistischen Literatur findet man zahlreiche Beispiele dafür.

Und es gibt noch einen weiteren Punkt, der in diesem Zusammenhang bedeutsam ist. Zwar trifft es zu, dass die Sowjets in Nürnberg versucht haben, ein eigenes Verbrechen den Deutschen in die Schuhe zu schieben. Aber es trifft eben auch zu, dass sie sich damit nicht durchsetzen konnten, weil die westlichen Vertreter, die in der Mehrheit waren, das Verfahren so weit wie möglich nach rechtsstaatlichen Prinzipien abgewickelt und unberechtigte Vorwürfe in der Urteilsfindung nicht berücksichtigt haben.

- nach oben -

Twitter_Logo_Blue facebook-logo
© Jürgen Langowski 2024
Impressum | Datenschutz