Germar Rudolf

Presseerklärung der Max-Planck-Gesellschaft

Max-Planck-Gesellschaft

28.3.1994

Erklärung

Betrifft: Diplomchemiker Germar Rudolf

In letzter Zeit wird aus sehr unterschiedlichen Beweggründen heraus die Max-Planck-Gesellschaft und das Max-Planck-Institut für Festkörperforschung in Stuttgart mit der sogenannten "Auschwitz-Lüge" in Zusammenhang gebracht. Dies hat seine Ursache in Folgendem: Der Diplomchemiker Germar Rudolf hat ein "Gutachten über die Bildung und Nachweisbarkeit von Cyanid-Verbindungen in den 'Gaskammern' von Auschwitz" verfasst, mit dem er glaubt, durch chemische Analysen von Gemäuerproben aus Sachentlausungsanlagen und aus Gaskammern in Auschwitz den Nachweis erbracht zu haben, dass in diesen Gaskammern keine Massentötungen von Menschen mit Blausäure stattgefunden haben.

Herr Rudolf arbeitete seit Oktober 1990 bis zum 07. Juni 1993 als Doktorand am Max-Planck-Institut für Festkörperforschung in Stuttgart über das Thema "Periodische Knotenflächen und ihre Anwendung in der Strukturchemie". Das oben genannte Gutachten wurde im Auftrag eines Rechtsanwaltes erstellt und sollte in dem Strafprozess gegen Generalmajor a.D. Ernst Otto Remer, wegen Aufstachelung zum Rassenhass angeklagt und spaeter verurteilt, Verwendung finden. Die im Januar 1991 von Herrn Rudolf begonnenen Arbeiten zu diesem Gutachten stehen weder mit der Doktorarbeit noch mit den Forschungen des Max-Planck-Instituts in irgendeinem Zusammenhang. Keine der Arbeiten wurde in den Raeumen des Max-Planck-Instituts für Festkörperforschung vorgenommen, zu keiner Zeit wurden Ressourcen des Instituts für die Arbeit verwendet. Von den bereits laufenden privaten Untersuchungen erfuhr der Doktorvater im Herbst 1991 durch die an eine angesehene wissenschaftliche Zeitschrift gerichtete Frage, ob sie an einer Publikation der Ergebnisse interessiert sei. Der Doktorvater wies darauf hin, dass es sich nicht um eine Arbeit des Instituts handle, und dass er sie nicht für publikationswürdig halte. Von der Existenz eines auf der Basis dieser Untersuchungen erstellten ersten Gutachtens erhielt der Doktorvater einige Monate nach der Versendung dieses Gutachtens an eine Reihe hochgestellter Persönlichkeiten des oeffentlichen Lebens, Kenntnis.

Bei seinen Recherchen zum Gutachten hat Herr Rudolf allerdings Dritten gegenüber den Eindruck erweckt, er handle für das Institut; so benutzte er zum Beispiel pflichtwidrig Briefbögen des Max-Planck-Instituts, als er Firmen mit den Analysen seiner Proben beauftragte, ohne dabei aber diese Firmen über den Hintergrund der Untersuchungen zu informieren. Nach Bekanntwerden dieser Tatsachen wurde das Arbeitsverhältnis mit Herrn Rudolf gelöst.

Die Max-Planck-Gesellschaft stellt klar, dass weder sie noch das Max-Planck-Institut für Festkörperforschung in Stuttgart Verantwortung für die Erstellung dieses Gutachtens und seinen Inhalt tragen. Die Institutsleitung hat sich unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorgänge ausdruecklich von diesem Gutachten distanziert.

Das Bundesverfassungsgericht und ihm folgend der Bundesgerichtshof haben festgestellt, dass der Massenmord an Juden in den Gaskammern von Konzentrationslagern des Dritten Reiches als eine geschichtliche Tatsache offenkundig und nicht mehr beweisbedürftig ist. Davon geht auch die Max-Planck-Gesellschaft aus.

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